Gesundheitswesen
Steuerberater für Apotheken
Heilberuf im Herzen, Handelsbetrieb im Steuerrecht: Wir führen Ihre Apotheke sicher durch beides. Ihre Apotheke versorgt Patienten; besteuert wird sie wie ein Handelsunternehmen: mit Bilanz, Inventur, Gewerbesteuer und einer Kasse, die jederzeit einer unangekündigten Nachschau standhalten muss. Wir übernehmen Buchführung, Jahresabschluss und die korrekte Verbuchung Ihrer Rezeptabrechnung samt Kassen- und Herstellerabschlägen, und liefern Ihnen monatlich Zahlen, mit denen sich eine Apotheke tatsächlich steuern lässt.
Schwerpunkte für Apotheken
- Gewerbebetrieb mit Bilanzierungspflicht: Buchführung, Jahresabschluss, Inventur und Warenwirtschaft
- Umsatzsteuer im Apothekenalltag: Rezeptabrechnung mit den Krankenkassen, Kassen- und Herstellerabschläge als Entgeltminderung
- Kassenführung rechtssicher: Einzelaufzeichnung, TSE-Kassensystem und Vorbereitung auf die Kassen-Nachschau
- Gewerbesteuer, Filialverbund und OHG: Gewinnermittlung und Gewinnverteilung
- Apothekenkauf, Apothekenabgabe und Nachfolgeplanung
Heilberuf im Herzen, Handelsbetrieb im Steuerrecht
Sie beraten Patienten wie ein Heilberuf; besteuert werden Sie wie ein Handelsunternehmen: Die Apotheke ist Gewerbebetrieb, gewerbesteuerpflichtig und regelmäßig bilanzierungspflichtig, mit jährlicher Inventur über tausende Artikel. Das ist kein Makel, sondern der Rahmen, in dem gute Zahlenarbeit ihren Wert zeigt: Warenwirtschaft, Rohertrag je Warengruppe, Personalquote, Liquidität. Wir übernehmen Buchführung und Jahresabschluss und machen aus Pflichtzahlen Steuerungszahlen: monatlich und verständlich aufbereitet, nicht erst im Mai des Folgejahres.
Rezeptabrechnung und Abschläge: Präzision in der Umsatzsteuer
Umsatzsteuerlich ist die Apotheke voll steuerpflichtig; spannend wird es in der Mechanik: Beim Kassenrezept ist regelmäßig die Krankenkasse Leistungsempfängerin, der Versicherte zahlt nur die Zuzahlung. Kassen- und Herstellerabschläge mindern je nach Konstellation das Entgelt oder wirken als Entgelt von dritter Seite, und sind dabei stets brutto in Entgelt- und Steueranteil aufzuteilen. Wer diese Ströme im Rechenzentrum-Datensatz nicht sauber trennt, verschenkt Geld oder baut Risiken auf. Wir richten die Verbuchung Ihrer Abrechnungsdaten einmal richtig ein und prüfen sie fortlaufend.
Kasse und Nachschau: bereit, bevor es klingelt
Als bargeldintensiver Betrieb stehen Apotheken im Fokus der Kassen-Nachschau: unangekündigt, während der Öffnungszeiten. Verlangt werden Einzelaufzeichnungen, TSE-gesichertes Kassensystem, Verfahrensdokumentation und jederzeitige Kassensturzfähigkeit; fehlende Kasseneinzeldaten haben schon manche Hinzuschätzung ausgelöst. Wir bringen Ihre Kassen- und Warenwirtschaftsdokumentation auf Prüfungsniveau und spielen den Ernstfall vorher durch, damit die Nachschau ein Termin ist, kein Ereignis.
Vom Filialverbund bis zur Nachfolge
OHG-Strukturen, Filialen, Investitionen in Automatisierung, irgendwann die Übergabe: Apotheken sind Unternehmen mit langen Entscheidungslinien. Wir begleiten Gewinnverteilung, Finanzierung und Nachfolgeplanung, mit Bewertungen, die Banken und Familie gleichermaßen nachvollziehen. Den Rahmen dafür liefert eine Zahlenbasis, die mehr kann als Pflicht: Warengruppen-Rohertrag statt Einheitsbrei, ein Inventurverfahren, das zu Ihrem Lager passt (zeitnah, zeitverschoben oder permanent, jeweils mit den formalen Voraussetzungen), und eine Verfahrensdokumentation, die Kasse, Warenwirtschaft und Schnittstellen tatsächlich beschreibt. In der OHG kommen Gewinnverteilung und Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter hinzu. Alles keine Raketenwissenschaft, aber solides Handwerk, das jeden einzelnen Tag sauber laufen muss, und genau dafür sind wir an Ihrer Seite da.
Zahlen im Überblick
- Gewerbebetrieb: Gewerbesteuer trotz akademischen Heilberufs
- Bilanz & Inventur: handelsrechtliche Pflicht; außerhalb davon greifen 800.000 € Umsatz / 80.000 € Gewinn (§ 141 AO)
- 19 % Umsatzsteuer auf die Arzneimittelabgabe, volle Vorsteuer aus dem Einkauf
- Kassen-Nachschau: unangekündigt zulässig; TSE, Einzeldaten, Kassensturz bereithalten
Beispiel aus der Beratungspraxis
Hypothetisches Beispiel: Eine Apothekerin übernimmt eine Hauptapotheke mit Filiale. Herausforderung: Warenbestand stichtagsgerecht inventieren, Abrechnungsdaten des Rechenzentrums korrekt in die Buchführung übersetzen, Kassensysteme für eine mögliche Kassen-Nachschau dokumentieren. Passende Leistung: Übernahmebegleitung plus Einrichtung von Warenwirtschafts-Schnittstelle und Verfahrensdokumentation. Angestrebter Nutzen: geordnete, gut dokumentierte Prozesse ab Tag eins. Nächster Schritt: Erstgespräch vor Vertragsabschluss.
Häufige Fragen
Weil das Steuerrecht nicht auf die akademische Ausbildung abstellt, sondern auf die Tätigkeit: Der Apothekenbetrieb ist Warenhandel und damit Gewerbebetrieb; der Apothekerberuf zählt nicht zu den freien Berufen des Einkommensteuergesetzes. Daraus folgen Gewerbesteuer, regelmäßig Bilanzierungspflicht und jährliche Inventur. Wie stark die Gewerbesteuer wirtschaftlich wirkt, hängt von Rechtsform und Gemeinde ab; das rechnen wir für Ihren Standort konkret durch.
Die Kassen-Nachschau kommt unangekündigt während der Öffnungszeiten: Geprüft werden das Kassensystem samt zertifizierter Sicherheitseinrichtung, die Einzelaufzeichnungen der Verkäufe, die Verfahrensdokumentation und die Kassensturzfähigkeit; der Prüfer darf Daten über die digitale Schnittstelle anfordern. Fehlende Einzeldaten haben in Apothekenfällen bereits zu Hinzuschätzungen geführt. Gute Vorbereitung heißt: Dokumentation aktuell halten und den Ablauf einmal durchspielen.
Differenziert: Gesetzliche Abschläge mindern grundsätzlich die Bemessungsgrundlage, aber an der richtigen Stelle der Kette. Der Kassenabschlag mindert Ihr Entgelt; Herstellerrabatte mindern zunächst das Entgelt des Herstellers, während Erstattungen an Ihre Apotheke Entgelt von dritter Seite sein können. Alle Beträge sind brutto zu verstehen und in Entgelt- und Steueranteil aufzuteilen. Diese Logik gehört fest in die Verbuchung Ihrer Rechenzentrums-Daten.
Arzneimittel unterliegen dem Regelsteuersatz von 19 %; eine generelle Ermäßigung gibt es nicht. Im Randsortiment kann es anders aussehen: Einzelne apothekenübliche Waren fallen unter die gesetzliche Liste ermäßigter Gegenstände und laufen dann mit 7 %. Entscheidend ist die artikelgenaue Hinterlegung im Warenwirtschafts- und Kassensystem, damit jeder Verkauf automatisch den richtigen Satz zieht. Wir prüfen Ihre Warengruppen-Zuordnung einmal systematisch und halten sie bei Sortimentsänderungen aktuell.
Grundsätzlich einmal je Geschäftsjahr, bezogen auf den Bilanzstichtag; der Warenbestand ist dabei körperlich aufzunehmen. Erleichterungen wie die zeitverschobene oder die permanente Inventur sind möglich, aber an formale Voraussetzungen gebunden, etwa eine laufend geführte, verlässliche Lagerbuchführung; für besonders wertvolle oder schwundanfällige Artikel gelten Einschränkungen. Welche Variante zu Ihrem Lager und Ihrer Warenwirtschaft passt, legen wir gemeinsam fest, und dokumentieren das Verfahren nachvollziehbar für spätere Prüfungen.
Bei Apotheken sind Rechenzentrums-Auswertung und Warenwirtschaftsdaten der beste Startpunkt. Für die Ersteinschätzung genügen wenige Dinge: die letzte betriebswirtschaftliche Auswertung oder der letzte Steuerbescheid, ein Überblick über Ihre Leistungsbereiche und, falls vorhanden, die aktuelle Kontenübersicht. Für die Übernahme der laufenden Betreuung erhalten Sie von uns eine kurze Checkliste; Vollmachten und Datenzugänge richten wir gemeinsam ein. Papierordner müssen Sie nicht schleppen: Alle Unterlagen können Sie digital einreichen.
Ja. Belege reichen Sie digital ein, Auswertungen erhalten Sie elektronisch, Besprechungen führen wir wahlweise per Video, Telefon oder vor Ort. Dadurch ist die Betreuung nicht an den Kanzleistandort gebunden; entscheidend ist die Branchenkenntnis, nicht die Postleitzahl. Welche Schnittstellen zu Warenwirtschaft und Rechenzentrum in Frage kommen und welche Werkzeuge konkret zum Einsatz kommen, klären wir bei der Einrichtung gemeinsam mit Ihnen.
Bei Apotheken bestimmen Umsatzgröße und Filialstruktur den Vergütungsrahmen wesentlich. Die Vergütung folgt der Steuerberatervergütungsverordnung und hängt von Gegenstandswerten, Leistungsumfang und Aufwand ab; für laufende Leistungen sind Pauschalvereinbarungen möglich. Ein belastbares Angebot bekommen Sie nach dem Erstgespräch; dafür reichen letzte Auswertung, Beleganzahl und gewünschte Bausteine. Fantasie-Festpreise ohne Blick auf Ihre Praxis halten wir nicht für seriös.
Ihr nächster Schritt
Hauptapotheke, Filiale oder Übernahme: Lassen Sie uns Ihre Zahlen im Erstgespräch ansehen. Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie eine Eingangsbestätigung; anschließend meldet sich Ihre feste Ansprechperson. Noch in der Orientierung? Die häufigsten Fragen beantworten wir direkt oben auf dieser Seite.
Netzwerke
Ein starkes Partnernetzwerk für Ihre Steuerberatung
Für eine moderne und effiziente Beratung setzen wir auf bewährte Systeme wie DATEV – leistungsfähig, sicher und stets am Puls der Zeit. Zugleich sind wir als Mitglieder der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe sowie des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln bestens vernetzt und fachlich stets aktuell informiert. So verbinden wir digitale Kompetenz mit fundierter Beratung – zu Ihrem Vorteil.
Was Kunden sagen
Rejhan Ibiska
Absolut toller Service. Sehr schnell auffindbar. Die Location war angenehm und willkommend. Nach einem schönen Empfang wurde präzise und zielorientiert Beraten. Die professionelle Art und verständliche Ausdrucksweise haben beim Verständnis meiner zukünftigen Planungen sehr geholfen. (Also kein Fachchinesisch) Sehr zufrieden und empfehlenswert.
Ganze Bewertung lesenFranz Josef Becker
Schnell wurde ein persönliches, vertrauensvolles Verhältnis aufgebaut. Die Beratung war konstruktiv, kompetent und das Ergebnis letztlich erfolgreich. Das Preis- Leistungsverhältnis ist in Ordnung und angemessen. Tekin und Partner kann ich bedenkenlos weiter empfehlen
Ganze Bewertung lesen
Timo Jens Vogel
Ein sehr gutes Steuerbüro, welches seit Beginn unsere gesamten betrieblichen, steuerlichen Vorgänge abwickelt. Es wird sehr viel Wert auf Details und Genauigkeit gelegt, wodurch sehr präzise Ergebnisse entstehen. Wir freuen uns auf eine zukünftige partnerschaftliche Zusammenarbeit und bedanken uns für die gute Arbeit.
Ganze Bewertung lesen.png?prefix=media)
Peter Fischer
Das Steuerberater Unternehmen Tekin + Partner, übernahm vor zwei Jahren die die Geschäfte von Frau Brigitte Korpok als Nachfolger. Mit Herrn Tekin und Herrn El Ayouchi befinden sie sich in sehr Fachkompetenten Händen, die ihnen in allen Steuerrechtlichen Fragen mit hohem Niveau zur Seite stehen. Auch die Mitarbeiter, sind sehr freundlich und zuvorkommend, und stehen einem, mit Rat und Tat, und mit vollster Zufriedenheit zur Verfügung. Alles in allem ein großartiges Unternehmen, was ich gerne weiter empfehlen möchte. Lieben Gruß Peter Fischer
Ganze Bewertung lesenMichael Philipp
Wir fühlen uns hier gut aufgehoben. Für Fragen ist immer ein offenes Ohr vorhanden. Schnelle Reaktionszeiten. Alles prima. Klare Empfehlung.
Ganze Bewertung lesenFlorian
Super Steuerberater! Von der Firmengründung bis zum Aufbau der Niederlassung stets an meiner Seite gewesen. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Vielen Dank!
Ganze Bewertung lesenLassen Sie uns ins Gespräch kommen.
Sie haben Fragen oder möchten uns kennenlernen? Schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular. Wir melden uns zeitnah und zuverlässig bei Ihnen zurück.
Ob digital oder persönlich vor Ort: Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und beraten Sie mit Klarheit, Erfahrung und echtem Interesse.





