Gesundheitswesen

Steuerberater für Ergotherapeuten

Ihre Praxis wächst über Sie hinaus? Wir sorgen dafür, dass die Steuern mitwachsen, nicht dagegen. Ergotherapiepraxen wachsen über Menschen: mehr Behandlerinnen, mehr Kooperationen, mehr Verordnungen. Wir sorgen dafür, dass die Steuern diesem Wachstum nicht im Weg stehen: mit einer Organisation, die Ihre fachliche Prägung jeder Behandlung dokumentiert, Kooperationshonorare richtig einordnet und Zusatzangebote wie Kurse oder Materialverkauf auf der richtigen Steuer-Spur hält. Dazu Planungsrechnungen, die aus Ideen belastbare Entscheidungen machen.

Psychotherapy
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Schwerpunkte für Ergotherapeuten

  • Umsatzsteuer: verordnete Ergotherapie steuerfrei; Selbstzahler- und Präventionsleistungen richtig einordnen
  • Freiberuflichkeit trotz Praxisteam: eigenverantwortliche Behandlung als Voraussetzung
  • Therapiematerial und Praxisausstattung: Betriebsausgaben und Abschreibung
  • Hausbesuche und Kooperationen mit Einrichtungen: Fahrtkosten und Honorare korrekt erfassen
  • Praxisgründung und -übernahme: von der Investitionsplanung bis zur Rechtsformwahl

Wachsen, ohne die Freiberuflichkeit zu verlieren

Ergotherapiepraxen wachsen fast immer über das Team: mehr Behandlerinnen, mehr Räume, mehr Verordnungen. Steuerlich entscheidet dabei eine unscheinbare Formel über viel Geld: „leitend und eigenverantwortlich". Nur wenn Sie als Inhaberin oder Inhaber jede Behandlung fachlich prägen, vom Befund über den Therapieplan bis zur Verlaufskontrolle, bleiben Ihre Einkünfte freiberuflich und gewerbesteuerfrei. Delegation ist ausdrücklich erlaubt; unsichtbar werden dürfen Sie nicht. Wir machen aus dieser Rechtsprechungsformel gelebte Praxisorganisation: dokumentierte Fallverantwortung, klare Supervisionsrhythmen, saubere Zuordnung in der Abrechnung.

Verordnete Therapie steuerfrei, die Ränder im Blick

Die verordnete Ergotherapie ist als Heilbehandlung umsatzsteuerfrei; als anerkannter Gesundheitsfachberuf erfüllen Sie die berufliche Qualifikation. Steuerpflichtig wird es dort, wo der individuelle Krankheitsbezug fehlt: Präventionsangebote, Konzentrationstrainings als offene Kurse, Beratungspakete für Einrichtungen oder der Verkauf von Therapiematerial. Solche Angebote sind wertvoll für Ihre Positionierung; sie brauchen nur die richtige Spur in Kalkulation und Buchführung. In der Gemeinschaftspraxis kommt die Abfärbung hinzu: Gewerbliche Nebenumsätze oberhalb der Bagatellgrenzen machen die gesamte Gesellschaft gewerbesteuerpflichtig. Wir überwachen die Grenzen mit und strukturieren um, bevor es teuer wird.

Vom Konzept zur belastbaren Zahl

Ob Gründung, Übernahme oder Spezialisierung auf Pädiatrie, Neurologie oder Handtherapie: Jede strategische Idee braucht eine Zahl, die sie trägt. Wir liefern Planungsrechnungen für Investitionen und Personal, begleiten Finanzierungsgespräche und richten Ihre Auswertungen so ein, dass Sie je Leistungsbereich sehen, was er wirklich beiträgt. So wird aus „Wir könnten mal..." ein „Ab Quartal drei rechnet es sich". Ein eigenes Kapitel sind Kooperationen: Honorare von Kitas, Schulen oder Pflegeeinrichtungen können Heilbehandlung sein, oder Beratungs- und Schulungsleistung, die steuerpflichtig ist. Der Unterschied liegt allein im Vertrag und in der gelebten Dokumentation, nicht im guten Willen aller Beteiligten. Wir formulieren die steuerliche Perspektive deshalb von Beginn an in Ihre Kooperationsvereinbarungen hinein und erfassen Fahrt- und Wegezeiten als das, was sie sind: Betriebsausgaben und Kalkulationsfaktor. So wachsen Praxis und Netzwerk zusammen, ohne dass die Steuer hinterherhinkt, und Sie wissen jederzeit, welcher Vertrag sich am Ende des Jahres wirklich trägt.

Typische Stolperfalle

Präventionskurse nach § 20 SGB V wirken „kassenfinanziert = steuerfrei", sind es aber regelmäßig nicht: Ohne individuellen Krankheitsbezug bleibt es bei der Umsatzsteuerpflicht. Kurse deshalb von Anfang an brutto kalkulieren.

Beispiel aus der Beratungspraxis

Hypothetisches Beispiel: Eine Ergotherapiepraxis schließt einen Kooperationsvertrag mit einer Pflegeeinrichtung und startet ein offenes Konzentrationstraining. Herausforderung: Das Einrichtungshonorar kann Heilbehandlung oder steuerpflichtige Schulungsleistung sein; der Kurs ist ohne Verordnung steuerpflichtig. Passende Leistung: steuerliche Vertragsprüfung plus getrennte Erlöserfassung. Angestrebter Nutzen: klare Einordnung vor der ersten Rechnung. Nächster Schritt: Erstgespräch mit Vertragsentwurf.

Häufige Fragen

Regelmäßig nein: Kurse nach § 20 SGB V zielen auf allgemeine Gesundheitsförderung, nicht auf die Behandlung einer konkreten Erkrankung; der Kassenzuschuss ändert daran nichts. Steuerfrei wird ein Kurs nur, wenn er nachweisbar Teil einer individuellen medizinischen Behandlung oder Vorsorge ist. Planen Sie offene Kurse deshalb von Anfang an mit Umsatzsteuer im Preis und getrennter Erlöserfassung.

Der Verkauf von Übungsmaterial, Alltagshilfen oder Arbeitsmitteln ist Handel: umsatzsteuerpflichtig und ertragsteuerlich gewerblich. In der Einzelpraxis genügt die getrennte Erfassung; in der Gemeinschaftspraxis wird der Umfang zur Schicksalsfrage, weil gewerbliche Umsätze oberhalb der Bagatellgrenze auf alle Einkünfte abfärben. Kleine Sortimente sind unkritisch; ein wachsender Shop gehört auf den Prüfstand, notfalls in eine eigene Einheit.

Ja, solange die fachliche Handschrift der Inhaberin bzw. des Inhabers jede Behandlung erkennbar bestimmt: eigene Befundung, Therapieplanung, regelmäßige Verlaufskontrolle bei jedem Klienten. Die Rechtsprechung akzeptiert Delegation ausdrücklich, nicht aber die bloße Organisation eines Behandlerteams. Praktisch sichern dokumentierte Fallverantwortung und feste Supervisionsstrukturen die Freiberuflichkeit; wir bauen beides in Ihre Abläufe ein und halten es prüfbar fest.

Das hängt nicht an der Gruppengröße, sondern an der Grundlage: Verordnete Gruppentherapie mit individuellem therapeutischem Ziel bleibt steuerfrei. Offene Angebote ohne Verordnung (Konzentrations- oder Entspannungskurse, allgemeine Prävention) sind dagegen regelmäßig steuerpflichtig, selbst wenn Krankenkassen bezuschussen. Entscheidend ist, dass Sie beide Formate getrennt planen, kalkulieren und abrechnen. Wir legen die Einordnung Ihres Kursprogramms schriftlich fest, damit jede neue Gruppe automatisch richtig läuft.

Der Verkauf von Material (Übungsgeräte, Alltagshilfen, Arbeitsblätter) ist Handel und damit gewerblich sowie umsatzsteuerpflichtig; er gehört auf eigene Erlöskonten. In der Einzelpraxis bleibt das überschaubar, in der Gemeinschaftspraxis wird es wichtig: Übersteigen die Verkaufsumsätze die Bagatellgrenze von 3 % der Gesamtumsätze oder 24.500 € im Jahr, färben sie auf die gesamte Gesellschaft ab. Wir überwachen diese Grenze laufend und prüfen rechtzeitig Alternativen wie die Auslagerung des Verkaufs.

Bei Ergotherapiepraxen nehmen wir bestehende Kooperationsverträge gern gleich mit in den Blick. Für die Ersteinschätzung genügen wenige Dinge: die letzte betriebswirtschaftliche Auswertung oder der letzte Steuerbescheid, ein Überblick über Ihre Leistungsbereiche und, falls vorhanden, die aktuelle Kontenübersicht. Für die Übernahme der laufenden Betreuung erhalten Sie von uns eine kurze Checkliste; Vollmachten und Datenzugänge richten wir gemeinsam ein. Papierordner müssen Sie nicht schleppen: Alle Unterlagen können Sie digital einreichen.

Ja. Belege reichen Sie digital ein, Auswertungen erhalten Sie elektronisch, Besprechungen führen wir wahlweise per Video, Telefon oder vor Ort. Dadurch ist die Betreuung nicht an den Kanzleistandort gebunden; entscheidend ist die Branchenkenntnis, nicht die Postleitzahl. Wie Standorte und Kooperationspartner in die Abstimmung eingebunden werden und welche Werkzeuge konkret zum Einsatz kommen, klären wir zum Start gemeinsam mit Ihnen.

Kooperationen und Kursangebote fließen bei Ergotherapiepraxen in die Aufwandsschätzung ein. Die Vergütung folgt der Steuerberatervergütungsverordnung und hängt von Gegenstandswerten, Leistungsumfang und Aufwand ab; für laufende Leistungen sind Pauschalvereinbarungen möglich. Ein belastbares Angebot bekommen Sie nach dem Erstgespräch; dafür reichen letzte Auswertung, Beleganzahl und gewünschte Bausteine. Fantasie-Festpreise ohne Blick auf Ihre Praxis halten wir nicht für seriös.

Ihr nächster Schritt

Planen Sie den nächsten Wachstumsschritt? Wir rechnen ihn im Erstgespräch mit Ihnen durch. Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie eine Eingangsbestätigung; anschließend meldet sich Ihre feste Ansprechperson. Noch in der Orientierung? Die häufigsten Fragen beantworten wir direkt oben auf dieser Seite.


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