Gesundheitswesen

Steuerberater für Physiotherapeuten

Rezept, Selbstzahler, Training: Wir sortieren jeden Umsatz auf die richtige Steuer-Spur. In Ihrer Praxis entscheidet ein Blatt Papier über die Umsatzsteuer: die Verordnung. Was auf Rezept läuft, ist steuerfrei; was danach kommt (Anschlussbehandlungen, Selbstzahlerangebote, Training), braucht eine bewusste steuerliche Einordnung. Wir geben Physiotherapiepraxen ein System, das jede Leistung automatisch der richtigen Spur zuordnet, die Freiberuflichkeit trotz wachsendem Team sichert und Ihnen Auswertungen liefert, mit denen sich Stellen, Flächen und Kurse ehrlich kalkulieren lassen.

Psychotherapeuten
TEKIN+PARTNER

Schwerpunkte für Physiotherapeuten

  • Umsatzsteuer: Heilbehandlungen auf ärztliche Verordnung steuerfrei; Selbstzahler-, Wellness- und Präventionsangebote im Blick behalten
  • Freiberuflich bleiben trotz angestellter Therapeuten: leitende und eigenverantwortliche Tätigkeit sichern
  • Gerätetraining, Kurse und Produktverkauf: gewerbliche Bereiche sauber trennen und Abfärbung vermeiden
  • Abrechnung mit Krankenkassen und Privatpatienten in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Investitionen in Praxisausstattung und Trainingsgeräte: Abschreibung und Finanzierung

Das Rezept ist zu Ende, die Behandlung nicht

Sie kennen die Situation: Die Verordnung ist abgearbeitet, die Patientin will weitermachen, das neue Rezept lässt auf sich warten. Fachlich selbstverständlich, steuerlich ein Wendepunkt. Die Umsatzsteuerbefreiung Ihrer Heilbehandlung hängt am nachgewiesenen therapeutischen Zweck, und die Finanzverwaltung sieht diesen Nachweis grundsätzlich in der ärztlichen Verordnung. Anschlussbehandlungen ohne neues Rezept behandelt sie deshalb im Regelfall als steuerpflichtig. Wer hier jahrelang alles als steuerfrei bucht, baut ein stilles Risiko auf. Wir definieren mit Ihnen, welche Leistungen auf welcher Grundlage laufen, und wie Sie den Übergang zum Selbstzahler sauber gestalten.

Wellness, Prävention, Gerätetraining: die zweite Spur

Massagen ohne Verordnung, Präventionskurse nach § 20 SGB V, Gerätetraining als Abo: Diese Angebote stärken Ihre Praxis. Steuerfrei sind sie in aller Regel aber nicht, weil der unmittelbare Krankheitsbezug fehlt. Das ist kein Grund, sie zu streichen, sondern einer, sie richtig zu kalkulieren: mit Umsatzsteuer im Preis und getrennter Erfassung. Und wenn das Training in Ihrer GbR zum eigenen Standbein wird, wacht im Hintergrund die Abfärbung: Oberhalb enger Bagatellgrenzen macht ein gewerblicher Bereich die ganze Gesellschaft gewerbesteuerpflichtig. Wir behalten beide Ebenen gleichzeitig im Blick.

Wachsen mit Team, freiberuflich bleiben

Angestellte Therapeutinnen und Therapeuten sind der normale Weg zu mehr Kapazität. Die Freiberuflichkeit bleibt dabei nur erhalten, wenn Sie als Inhaberin oder Inhaber jede Behandlung fachlich prägen: Befund, Therapieplan, Verlaufskontrolle. Reine Organisation genügt der Rechtsprechung nicht. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Prägung und Delegation dokumentieren, und rechnen durch, was Anstellung, zweite Fläche oder Spezialisierung für Ihre Zahlen bedeuten. Damit die Trennung nicht Theorie bleibt, verankern wir sie in Ihrer Abrechnung: eigene Erlöskonten je Spur, Umsatzsteuer-Voranmeldungen nur für den steuerpflichtigen Teil und, oft übersehen, die anteilige Vorsteuer, denn bei gemischten Umsätzen ist der Vorsteuerabzug aufzuteilen. Dazu Auswertungen im Verordnungsrhythmus: Was bringt eine einzelne Therapiestunde nach allen Kosten wirklich, wie entwickelt sich der Selbstzahleranteil, ab wann trägt die nächste Stelle? So steuern Sie Ihre Praxis am Ende mit Zahlen, die zur Realität am Behandlungstisch passen.

Ampel-Logik

  • Grün, steuerfrei: Behandlung auf ärztliche/heilpraktische Verordnung mit therapeutischem Ziel
  • Gelb, prüfen: Selbstzahler- und Anschlussbehandlungen ohne neues Rezept (Nachweis!)
  • Rot, steuerpflichtig: Wellnessmassagen, allgemeine Prävention, Fitness- und Gerätetraining

Beispiel aus der Beratungspraxis

Hypothetisches Beispiel: Eine Praxis mit vier angestellten Therapeuten eröffnet eine Trainingsfläche mit Abo-Modell. Herausforderung: Das Training ist steuerpflichtig und kann in der GbR abfärben; zugleich muss die Inhaberin die Behandlungen weiter fachlich prägen. Passende Leistung: getrennte Erlösstruktur, Abfärbungs-Monitoring, Organisation der Fallverantwortung. Angestrebter Nutzen: Zusatzumsatz ohne Gewerbesteuer auf die Therapie. Nächster Schritt: Erstgespräch mit Flächen- und Umsatzplanung.

Häufige Fragen

Nach Auffassung der Finanzverwaltung grundsätzlich nicht: Für Gesundheitsfachberufe gilt die Verordnung als zentraler Nachweis des therapeutischen Zwecks, und eine Weiterbehandlung nach Rezeptende ohne neue Verordnung wird deshalb regelmäßig als steuerpflichtig eingeordnet. Die Rechtsprechung lässt zwar auch andere medizinische Nachweise zu; wer sich darauf stützen will, braucht aber eine belastbare Dokumentation. Der sichere Weg bleibt das Folgerezept.

Als eigenständiges Angebot (Trainingsfläche, Abo, offene Kurse) ist es steuerpflichtig, weil der Bezug zu einer konkreten Erkrankung fehlt. Steuerfrei kann Training nur sein, wenn es nachweisbar Bestandteil einer individuellen Heilbehandlung ist, etwa als verordnungsbegleitende Maßnahme im Therapieplan. Kalkulieren Sie den Trainingsbereich deshalb brutto, erfassen Sie ihn getrennt und behalten Sie in der GbR die Abfärbungsgrenzen im Auge.

Ja, unter einer Bedingung, die die Rechtsprechung streng nimmt: Sie müssen jede Behandlung fachlich prägen, also Befundung, Therapieplanung und Verlaufskontrolle erkennbar selbst verantworten. Organisation, Dienstpläne und Stichproben reichen nicht; dann drohen gewerbliche Einkünfte samt Gewerbesteuer. Dokumentierte Fallverantwortung, klare Supervisionsrhythmen und realistische Patientenzahlen je Inhaber sind die praktischen Stellschrauben, die wir mit Ihnen einrichten.

Auch wenn die Kasse bezuschusst: Präventionskurse nach § 20 SGB V sind regelmäßig umsatzsteuerpflichtig, weil ihnen der Bezug zu einer konkreten Erkrankung fehlt. Steuerfrei bleiben sie nur ausnahmsweise, wenn sie nachweisbar Teil einer individuellen medizinischen Behandlung oder Vorsorge sind. Kalkulieren Sie Kurse deshalb von Beginn an brutto und erfassen Sie die Erlöse getrennt von der verordneten Therapie. Wir prüfen Ihr Kursprogramm einmal vollständig und legen die Einordnung schriftlich ab.

Häufig ja: Die Regelung betrifft nur Ihre steuerpflichtigen Umsätze, also etwa Selbstzahlerleistungen ohne therapeutischen Nachweis, Wellness und Training. Bleiben diese unter den gesetzlichen Schwellenwerten, können Sie auf den Steuerausweis verzichten und sparen sich Voranmeldungen; die Werte ändern sich allerdings und sind tagesaktuell zu prüfen. Ob sich der Verzicht lohnt, hängt auch von Ihren Investitionen ab, denn er kostet den Vorsteuerabzug für diesen Bereich. Wir rechnen beide Varianten für Ihre Praxis durch.

Bei Physiotherapiepraxen hilft ein kurzer Überblick über Rezept- und Selbstzahleranteile. Für die Ersteinschätzung genügen wenige Dinge: die letzte betriebswirtschaftliche Auswertung oder der letzte Steuerbescheid, ein Überblick über Ihre Leistungsbereiche und, falls vorhanden, die aktuelle Kontenübersicht. Für die Übernahme der laufenden Betreuung erhalten Sie von uns eine kurze Checkliste; Vollmachten und Datenzugänge richten wir gemeinsam ein. Papierordner müssen Sie nicht schleppen: Alle Unterlagen können Sie digital einreichen.

Ja. Belege reichen Sie digital ein, Auswertungen erhalten Sie elektronisch, Besprechungen führen wir wahlweise per Video, Telefon oder vor Ort. Dadurch ist die Betreuung nicht an den Kanzleistandort gebunden; entscheidend ist die Branchenkenntnis, nicht die Postleitzahl. Wie kurze Abstimmungen zwischen zwei Behandlungen am besten laufen, legen wir gemeinsam fest; welche Werkzeuge konkret zum Einsatz kommen, stimmen wir bei der Einrichtung auf Ihre Praxisabläufe ab.

Teamgröße und Selbstzahlerbereich bestimmen bei Physiotherapiepraxen den Rahmen mit. Die Vergütung folgt der Steuerberatervergütungsverordnung und hängt von Gegenstandswerten, Leistungsumfang und Aufwand ab; für laufende Leistungen sind Pauschalvereinbarungen möglich. Ein belastbares Angebot bekommen Sie nach dem Erstgespräch; dafür reichen letzte Auswertung, Beleganzahl und gewünschte Bausteine. Fantasie-Festpreise ohne Blick auf Ihre Praxis halten wir nicht für seriös.

Ihr nächster Schritt

Wie viel Selbstzahleranteil verträgt Ihre Praxis? Rechnen wir es im Erstgespräch durch. Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie eine Eingangsbestätigung; anschließend meldet sich Ihre feste Ansprechperson. Noch in der Orientierung? Die häufigsten Fragen beantworten wir direkt oben auf dieser Seite.


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