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GmbH gründen in Deutschland – Ablauf, Haftung, Satzung & Kosten im Überblick

GmbH gründen in Deutschland: Was Sie wissen müssen

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zählt zu den meistgewählten Rechtsformen in Deutschland – aus gutem Grund: Sie bietet eine klare Haftungsbegrenzung, flexible Gestaltungsmöglichkeiten und ist auch für kleinere Unternehmen geeignet. Gleichzeitig stellt die Gründung einer GmbH erhöhte Anforderungen an rechtliche Form, Kapitalausstattung und Dokumentation.

In diesem Beitrag erläutern wir Schritt für Schritt, wie eine GmbH gegründet wird, welche Pflichten auf Gründer zukommen, worauf beim Gesellschaftsvertrag zu achten ist und welche Kosten realistisch einzuplanen sind.

Zwei Steuerberater schauen sich ein Schaubild auf einem Tablet an

1. Zwei Möglichkeiten, eine GmbH zu gründen

Um eine GmbH zu gründen, stehen in Deutschland grundsätzlich zwei Wege zur Verfügung:

  • Individueller Gesellschaftsvertrag: Die Satzung wird auf die konkreten Bedürfnisse der Gesellschafter abgestimmt. Diese Variante eignet sich insbesondere bei mehreren Gesellschaftern oder komplexeren Beteiligungsverhältnissen.
  • Musterprotokoll: Eine vereinfachte Gründung auf Grundlage eines gesetzlich vorgegebenen Standarddokuments – zulässig nur bei Ein- oder Zwei-Personen-GmbHs.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zu gründen – eine Sonderform der GmbH mit Stammkapital ab 1 Euro. Auch hier gelten die GmbH-Regeln, insbesondere zur Anmeldung und Eintragung.

Zwei Steuerberater notieren etwas auf einer Leinwand

2. GmbH gründen: Drei Gründungsphasen bis zur Eintragung

Die Entstehung einer GmbH verläuft in drei rechtlich unterscheidbaren Abschnitten:

a)

Vorgründungsgesellschaft

Bereits mit dem Entschluss zur GmbH-Gründung – etwa durch eine mündliche Vereinbarung oder Vorvertrag – entsteht eine sog. Vorgründungsgesellschaft. Diese tritt meist als GbR auf und verfolgt allein den Zweck, die GmbH zu errichten. Sie endet mit der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags.
b)

Vor-GmbH (GmbH i. G.)

Durch die notarielle Errichtung des Gesellschaftsvertrags entsteht die GmbH in Gründung. Sie ist bereits teilrechtsfähig, kann Verträge schließen und wird im Rechtsverkehr als „GmbH i. G.“ bezeichnet. Allerdings haften die Gesellschafter in dieser Phase persönlich für Verluste (Verlustdeckungshaftung), und Geschäftsführer können nach § 11 Abs. 2 GmbHG persönlich für Verbindlichkeiten einstehen (Handelndenhaftung).
c)

Eingetragene GmbH

Erst mit der Eintragung im Handelsregister wird die GmbH zur juristischen Person. Ab diesem Zeitpunkt besteht die volle Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen.

3. GmbH gründen: Was gehört in den Gesellschaftsvertrag?

Beim Gründen einer GmbH muss der Gesellschaftsvertrag (Satzung) notariell beurkundet werden und mindestens folgende Inhalte enthalten:

  • Firma der Gesellschaft und Unternehmenssitz
  • Gegenstand des Unternehmens
  • Stammkapital (mindestens 25.000 EUR)
  • Höhe und Art der Einlagen je Gesellschafter
  • Vertretungsregelung und Geschäftsführerbestellung

Darüber hinaus können individuelle Regelungen aufgenommen werden,
z. B.:

  • Zustimmungserfordernisse bei Anteilsverkäufen
  • Abfindungsmodalitäten beim Ausscheiden
  • Wettbewerbsverbote
  • Nebenleistungspflichten
  • Einziehungsklauseln und Abfindungsformeln

Hinweis: Bei Ein-Personen-GmbHs ist die Befreiung des Geschäftsführers von § 181 BGB zwingend.

4. Anmeldung zum Handelsregister – ein zentraler Schritt beim Gründen einer GmbH

Die Anmeldung zur Eintragung erfolgt durch alle Geschäftsführer gemeinschaftlich in notariell beglaubigter Form. Eine Vertretung durch Dritte ist dabei ausgeschlossen.

GmbH gründen Voraussetzungen für die Anmeldung in Deutschland:

  • Einzahlung von mindestens 12.500 EUR des Stammkapitals
  • Konto auf den Namen der GmbH i. G.
  • Nachweis der freien Verfügbarkeit der Einlage durch den Geschäftsführer
  • Versicherung nach § 8 GmbHG, dass keine Hinderungsgründe für die Bestellung vorliegen

Wichtig: Unrichtige Angaben können eine persönliche Haftung der Gesellschafter und Geschäftsführer auslösen (§ 9c GmbHG).

5. Welche Kosten fallen an, wenn Sie eine GmbH gründen?

Die Gründung einer GmbH verursacht je nach Umfang durchschnittlich folgende Kosten:

Kostenart Betrag (ca.)
Notarkosten (inkl. Gründungsprotokoll, Handelsregisteranmeldung, Gesellschafterliste) 800 EUR
Handelsregistereintrag 150 EUR
Bekanntmachung im Bundesanzeiger 30 bis 60 EUR
Gewerbeanmeldung 20 bis 60 EUR (je nach Stadt)
Transparenzregister-Eintragung 20,80 EUR (jährlich)
Gesamtkosten 1.000 bis 1.200 EUR

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6. GmbH erfolgreich gründen: Was ist nach der Eintragung noch zu erledigen?

Nach der Eintragung sind folgende Meldungen und Anmeldungen erforderlich:

  • Anmeldung beim Gewerbeamt am Unternehmenssitz
  • Abgabe des steuerlichen Erfassungsbogens beim Finanzamt
  • Beantragung der Steuernummer und ggf. USt-IdNr.
  • Eintragung im Transparenzregister
  • Erstellung einer Eröffnungsbilanz (ideal durch einen Steuerberater)

Achtung bei Fake-Rechnungen: Nach der Eintragung werden häufig gefälschte Rechnungen verschickt, die amtlich aussehen. Zahlungen sollten immer genau geprüft werden.

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FAQ zum Gründen einer GmbH

Fazit: GmbH gründen mit Struktur und steuerlicher Sicherheit

Eine GmbH zu gründen ist nicht nur ein formeller Schritt, sondern auch eine bedeutende unternehmerische Entscheidung mit vielfältigen steuerlichen Auswirkungen. Wer die einzelnen Phasen kennt, steuerlich relevante Weichen frühzeitig stellt und die Pflichten im Blick behält, schafft eine stabile Grundlage für nachhaltigen Erfolg.

Als Steuerberatungsgesellschaft unterstützen wir Sie bei allen steuerlich relevanten Aspekten Ihrer GmbH-Gründung – von der steuerlichen Begleitung der Gründungsphase über die Erstellung der Eröffnungsbilanz bis hin zur Anmeldung beim Finanzamt und zur laufenden steuerlichen Betreuung Ihrer Kapitalgesellschaft.

Zwei Steuerberater für Siegen, Olpe und Kreuztal im Gespräch

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Disclaimer:

Die Inhalte dieses Beitrags wurden sorgfältig recherchiert und entsprechen dem Stand der Gesetzgebung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Sie dienen der allgemeinen Information und können eine auf den Einzelfall bezogene steuerliche Beratung nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität.

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