WhatsApp-Chat öffnen

Steuern für Influencer 2025: Einnahmen, Pflichten & Fallstricke

Was Influencer 2025 bei den Steuern beachten müssen:

Social Media ist fester Bestandteil der modernen Wirtschaft. Influencer und Content Creator erzielen heute beachtliche Einnahmen – mit Beiträgen, Kooperationen, digitalen Produkten und Affiliate-Links. Doch mit wachsender Reichweite steigt auch die steuerliche Verantwortung.

Ob Geldzahlung, Sachwert oder Plattform-Vergütung: Einnahmen müssen korrekt erfasst und versteuert werden. Dieser Beitrag gibt einen fundierten Einblick in die wichtigsten Grundlagen für Influencer Steuern im Jahr 2025 – praxisnah, gesetzeskonform und mit Blick auf typische Stolperfallen.

Illustration mit Icons zum Thema Influencer Steuern

    {{ headline_form ?: '' }}
    bcv
    Ich akzeptiere die Datenschutzbestimmungen

    Einnahmenquellen – wofür müssen Influencer Steuern zahlen?

    Influencer erzielen Einnahmen auf vielfältige Weise. Alle diese Einnahmen müssen versteuert werden, entweder als Einnahme aus Gewerbebetrieb oder (seltener) aus freiberuflicher Tätigkeit. Bei Sachwerten ist der Marktwert anzusetzen.

    Nach aktueller Rechtslage unterliegen grundsätzlich alle geldwerten Vorteile der Besteuerung, unter anderem:

    Geldzahlungen

    für Werbeposts, Kooperationen und Kampagnen

    Affiliate-Provisionen

    (z. B. Amazon, Digistore24)

    Plattformvergütungen

    (z. B. YouTube-Adsense, TikTok Creator Fund, Twitch, Facebook In-Stream Ads)

    Abonnements & Fan-Zahlungen

    (z. B. Twitch, Patreon, TikTok Live-Gifts)

    Digitale Produkte

    (z. B. E-Books, Onlinekurse, Canva-Vorlagen)

    Sachleistungen

    wie Produkt-Samples oder kostenlose Hotelaufenthalte

    Veranstaltungshonorare

    oder Präsenzvergütungen auf Events

    Influencer Steuern: Anmeldung & steuerlicher Status

    Wer regelmäßig Einnahmen erzielt, gilt in der Regel als gewerblich tätig. Es besteht dann:

    • Pflicht zur Gewerbeanmeldung beim zuständigen Ordnungsamt,
    • steuerliche Erfassung beim Finanzamt,
    • Zuweisung einer Steuernummer für Einkommen- und ggf. Umsatzsteuer.

    Ausnahme: Selbstständige Influencer ohne Gewerbebetrieb

    In bestimmten Fällen kann die Tätigkeit auch als freiberuflich im Sinne des Einkommensteuergesetzes eingeordnet werden – etwa, wenn eine künstlerische oder schriftstellerische Leistung im Vordergrund steht.


    Beispiele sind:

    • Videoproduktion mit eigener Dramaturgie,
    • redaktionelle Beiträge mit eigener Textschöpfung,
    • kreative Fotografie oder journalistisch geprägter Content.

    Ob die Tätigkeit als freiberuflich anerkannt wird, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab und sollte idealerweise mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater im Vorfeld abgestimmt werden.

    Wer als Freiberufler eingestuft wird, muss kein Gewerbe anmelden und ist von der Gewerbesteuerpflicht befreit.

    Illustration mit Arbeitsmaterialien, die Influencer von ihren Steuern absetzen können

    Einkommensteuer: Gewinnermittlung und Freibeträge von Influencer Steuern

    Die Festlegung der Influencer Steuern erfolgt auf den Gewinn, d. h. Einnahmen abzüglich Betriebsausgaben. Bei Überschreiten des Grundfreibetrags (2025: ca. 12.096 € für Ledige) wird Einkommensteuer fällig. Die Gewinnermittlung erfolgt in der Regel durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Entscheidend ist der ausschließlich oder überwiegend betriebliche Zusammenhang. Zu den abziehbaren Betriebsausgaben gehören beispielsweise:

    Technik

    (Kamera, Laptop, Software)

    Studiomiete

    Arbeitszimmer (ggf. pauschal)

    Reisekosten

    Übernachtungen, Verpflegungsmehraufwand

    Plattformgebühren

    Marketingkosten, Website

    Honorare

    für externe Dienstleistungen (z. B. Schnitt, Assistenz)

    Klarheit für Creator

    Influencer-Steuern – sicher geregelt, individuell beraten

    Ob Kooperation, Affiliate oder Plattform-Einnahmen – wir bringen steuerliche Ordnung in Ihr Business. Lassen Sie sich persönlich beraten und nutzen Sie Ihre Gestaltungsspielräume als Influencer bei der Steuer optimal aus.
    Steuerberater Osman Tekin und Lotfi El Ayouchi

    Influencer Steuern im Detail: Gewerbesteuer, Umsatzsteuer & internationale Fallstricke

    Gewerbesteuer

    Ab einem Gewinn von über 24.500 € p. a. können Influencer gewerbesteuerpflichtig werden. Der Hebesatz ist vom Standort abhängig. Bei Einzelunternehmern wird die gezahlte Gewerbesteuer in begrenztem Umfang auf die Einkommensteuer angerechnet.

    Umsatzsteuer & Kleinunternehmerregelung

    Liegt der Vorjahresumsatz unter 25.000 € und wird im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 € nicht überschreiten, kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden. Dann entfällt die Umsatzsteuer auf Rechnungen, aber auch der Vorsteuerabzug. Regelbesteuerung bietet Vorteile bei hohen Investitionen und B2B-Kunden.

    Sachzuwendungen & Tauschgeschäfte

    Erhaltene Produkte, Reisen oder Dienstleistungen im Rahmen von Kooperationen stellen steuerpflichtige Einnahmen dar. Der Marktwert ist als Betriebseinnahme zu erfassen. Sofern kein rein betrieblicher Zusammenhang besteht, ist eine Gegenbuchung als Ausgabe oft nicht zulässig.

    Internationaler Bezug

    Kooperationen mit ausländischen Unternehmen unterliegen ebenfalls der deutschen Steuerpflicht (bei Wohnsitz in Deutschland). Umsatzsteuerlich können Reverse-Charge-Verfahren und Meldepflichten greifen. Einnahmen in Fremdwährung müssen umgerechnet und dokumentiert werden.

    Häufige Fragen rund um Influencer Steuern

    Fazit: Influencer Steuern nicht unterschätzen

    Influencer tragen Verantwortung – auch steuerlich. Wer Einnahmen aus Online-Plattformen, Kooperationen oder digitalen Produkten erzielt, muss seine steuerlichen Pflichten kennen. Durch richtige Anmeldung, saubere Buchführung und gezielte Ausnutzung von Gestaltungsspielräumen lassen sich Nachzahlungen vermeiden und das volle Potenzial der Tätigkeit ausschöpfen.

    Illustration zum Thema Steuern sparen als Influencer
    Zwei Steuerberater im Gespräch über die Umsatzsteuerbefreiung von Heilberufen bei einer GmbH Struktur

    Fragen zu Influencer Steuern?

    Wir beraten Sie persönlich und praxisnah!

    Kontaktieren Sie uns für eine individuelle steuerliche Einschätzung Ihrer Influencer-Tätigkeit. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Einnahmen rechtssicher zu strukturieren und steuerlich optimal aufzustellen.

    Disclaimer:

    Die Inhalte dieses Beitrags wurden sorgfältig recherchiert und entsprechen dem Stand der Gesetzgebung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Sie dienen der allgemeinen Information und können eine auf den Einzelfall bezogene steuerliche Beratung nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität.

      Jetzt Kontakt aufnehmen – für klare steuerliche Lösungen.
      Ich akzeptiere die Datenschutzbestimmungen