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Steuern für Influencer 2025: Einnahmen, Pflichten & Fallstricke

Was Influencer 2025 bei den Steuern beachten müssen:

Social Media ist fester Bestandteil der modernen Wirtschaft. Influencer und Content Creator erzielen heute beachtliche Einnahmen – mit Beiträgen, Kooperationen, digitalen Produkten und Affiliate-Links. Doch mit wachsender Reichweite steigt auch die steuerliche Verantwortung.

Ob Geldzahlung, Sachwert oder Plattform-Vergütung: Einnahmen müssen korrekt erfasst und versteuert werden. Dieser Beitrag gibt einen fundierten Einblick in die wichtigsten Grundlagen für Influencer Steuern im Jahr 2025 – praxisnah, gesetzeskonform und mit Blick auf typische Stolperfallen.

Illustration mit Icons zum Thema Influencer Steuern

Einnahmenquellen – wofür müssen Influencer Steuern zahlen?

Influencer erzielen Einnahmen auf vielfältige Weise. Alle diese Einnahmen müssen versteuert werden, entweder als Einnahme aus Gewerbebetrieb oder (seltener) aus freiberuflicher Tätigkeit. Bei Sachwerten ist der Marktwert anzusetzen.

Nach aktueller Rechtslage unterliegen grundsätzlich alle geldwerten Vorteile der Besteuerung, unter anderem:

Geldzahlungen

für Werbeposts, Kooperationen und Kampagnen

Affiliate-Provisionen

(z. B. Amazon, Digistore24)

Plattformvergütungen

(z. B. YouTube-Adsense, TikTok Creator Fund, Twitch, Facebook In-Stream Ads)

Abonnements & Fan-Zahlungen

(z. B. Twitch, Patreon, TikTok Live-Gifts)

Digitale Produkte

(z. B. E-Books, Onlinekurse, Canva-Vorlagen)

Sachleistungen

wie Produkt-Samples oder kostenlose Hotelaufenthalte

Veranstaltungshonorare

oder Präsenzvergütungen auf Events

Influencer Steuern: Anmeldung & steuerlicher Status

Wer regelmäßig Einnahmen erzielt, gilt in der Regel als gewerblich tätig. Es besteht dann:

  • Pflicht zur Gewerbeanmeldung beim zuständigen Ordnungsamt,
  • steuerliche Erfassung beim Finanzamt,
  • Zuweisung einer Steuernummer für Einkommen- und ggf. Umsatzsteuer.

Ausnahme: Selbstständige Influencer ohne Gewerbebetrieb

In bestimmten Fällen kann die Tätigkeit auch als freiberuflich im Sinne des Einkommensteuergesetzes eingeordnet werden – etwa, wenn eine künstlerische oder schriftstellerische Leistung im Vordergrund steht.


Beispiele sind:

  • Videoproduktion mit eigener Dramaturgie,
  • redaktionelle Beiträge mit eigener Textschöpfung,
  • kreative Fotografie oder journalistisch geprägter Content.

Ob die Tätigkeit als freiberuflich anerkannt wird, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab und sollte idealerweise mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater im Vorfeld abgestimmt werden.

Wer als Freiberufler eingestuft wird, muss kein Gewerbe anmelden und ist von der Gewerbesteuerpflicht befreit.

Illustration mit Arbeitsmaterialien, die Influencer von ihren Steuern absetzen können

Einkommensteuer: Gewinnermittlung und Freibeträge von Influencer Steuern

Die Festlegung der Influencer Steuern erfolgt auf den Gewinn, d. h. Einnahmen abzüglich Betriebsausgaben. Bei Überschreiten des Grundfreibetrags (2025: ca. 12.096 € für Ledige) wird Einkommensteuer fällig. Die Gewinnermittlung erfolgt in der Regel durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Entscheidend ist der ausschließlich oder überwiegend betriebliche Zusammenhang. Zu den abziehbaren Betriebsausgaben gehören beispielsweise:

Technik

(Kamera, Laptop, Software)

Studiomiete

Arbeitszimmer (ggf. pauschal)

Reisekosten

Übernachtungen, Verpflegungsmehraufwand

Plattformgebühren

Marketingkosten, Website

Honorare

für externe Dienstleistungen (z. B. Schnitt, Assistenz)

Klarheit für Creator

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Steuerberater Osman Tekin und Lotfi El Ayouchi

Influencer Steuern im Detail: Gewerbesteuer, Umsatzsteuer & internationale Fallstricke

Gewerbesteuer

Ab einem Gewinn von über 24.500 € p. a. können Influencer gewerbesteuerpflichtig werden. Der Hebesatz ist vom Standort abhängig. Bei Einzelunternehmern wird die gezahlte Gewerbesteuer in begrenztem Umfang auf die Einkommensteuer angerechnet.

Umsatzsteuer & Kleinunternehmerregelung

Liegt der Vorjahresumsatz unter 25.000 € und wird im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 € nicht überschreiten, kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden. Dann entfällt die Umsatzsteuer auf Rechnungen, aber auch der Vorsteuerabzug. Regelbesteuerung bietet Vorteile bei hohen Investitionen und B2B-Kunden.

Sachzuwendungen & Tauschgeschäfte

Erhaltene Produkte, Reisen oder Dienstleistungen im Rahmen von Kooperationen stellen steuerpflichtige Einnahmen dar. Der Marktwert ist als Betriebseinnahme zu erfassen. Sofern kein rein betrieblicher Zusammenhang besteht, ist eine Gegenbuchung als Ausgabe oft nicht zulässig.

Internationaler Bezug

Kooperationen mit ausländischen Unternehmen unterliegen ebenfalls der deutschen Steuerpflicht (bei Wohnsitz in Deutschland). Umsatzsteuerlich können Reverse-Charge-Verfahren und Meldepflichten greifen. Einnahmen in Fremdwährung müssen umgerechnet und dokumentiert werden.

Häufige Fragen rund um Influencer Steuern

Fazit: Influencer Steuern nicht unterschätzen

Influencer tragen Verantwortung – auch steuerlich. Wer Einnahmen aus Online-Plattformen, Kooperationen oder digitalen Produkten erzielt, muss seine steuerlichen Pflichten kennen. Durch richtige Anmeldung, saubere Buchführung und gezielte Ausnutzung von Gestaltungsspielräumen lassen sich Nachzahlungen vermeiden und das volle Potenzial der Tätigkeit ausschöpfen.

Illustration zum Thema Steuern sparen als Influencer
Zwei Steuerberater im Gespräch über die Umsatzsteuerbefreiung von Heilberufen bei einer GmbH Struktur

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Disclaimer:

Die Inhalte dieses Beitrags wurden sorgfältig recherchiert und entsprechen dem Stand der Gesetzgebung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Sie dienen der allgemeinen Information und können eine auf den Einzelfall bezogene steuerliche Beratung nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität.

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