Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zählt zu den meistgewählten Rechtsformen in Deutschland – aus gutem Grund: Sie bietet eine klare Haftungsbegrenzung, flexible Gestaltungsmöglichkeiten und ist auch für kleinere Unternehmen geeignet. Gleichzeitig stellt die Gründung einer GmbH erhöhte Anforderungen an rechtliche Form, Kapitalausstattung und Dokumentation.
In diesem Beitrag erläutern wir Schritt für Schritt, wie eine GmbH gegründet wird, welche Pflichten auf Gründer zukommen, worauf beim Gesellschaftsvertrag zu achten ist und welche Kosten realistisch einzuplanen sind.
Um eine GmbH zu gründen, stehen in Deutschland grundsätzlich zwei Wege zur Verfügung:
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zu gründen – eine Sonderform der GmbH mit Stammkapital ab 1 Euro. Auch hier gelten die GmbH-Regeln, insbesondere zur Anmeldung und Eintragung.
Die Entstehung einer GmbH verläuft in drei rechtlich unterscheidbaren Abschnitten:
Beim Gründen einer GmbH muss der Gesellschaftsvertrag (Satzung) notariell beurkundet werden und mindestens folgende Inhalte enthalten:
Darüber hinaus können individuelle Regelungen aufgenommen werden,
z. B.:
Hinweis: Bei Ein-Personen-GmbHs ist die Befreiung des Geschäftsführers von § 181 BGB zwingend.
Die Anmeldung zur Eintragung erfolgt durch alle Geschäftsführer gemeinschaftlich in notariell beglaubigter Form. Eine Vertretung durch Dritte ist dabei ausgeschlossen.
Wichtig: Unrichtige Angaben können eine persönliche Haftung der Gesellschafter und Geschäftsführer auslösen (§ 9c GmbHG).
Die Gründung einer GmbH verursacht je nach Umfang durchschnittlich folgende Kosten:
Kostenart | Betrag (ca.) |
---|---|
Notarkosten (inkl. Gründungsprotokoll, Handelsregisteranmeldung, Gesellschafterliste) | 800 EUR |
Handelsregistereintrag | 150 EUR |
Bekanntmachung im Bundesanzeiger | 30 bis 60 EUR |
Gewerbeanmeldung | 20 bis 60 EUR (je nach Stadt) |
Transparenzregister-Eintragung | 20,80 EUR (jährlich) |
Gesamtkosten | 1.000 bis 1.200 EUR |
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Nach der Eintragung sind folgende Meldungen und Anmeldungen erforderlich:
Achtung bei Fake-Rechnungen: Nach der Eintragung werden häufig gefälschte Rechnungen verschickt, die amtlich aussehen. Zahlungen sollten immer genau geprüft werden.
Eine GmbH zu gründen ist nicht nur ein formeller Schritt, sondern auch eine bedeutende unternehmerische Entscheidung mit vielfältigen steuerlichen Auswirkungen. Wer die einzelnen Phasen kennt, steuerlich relevante Weichen frühzeitig stellt und die Pflichten im Blick behält, schafft eine stabile Grundlage für nachhaltigen Erfolg.
Als Steuerberatungsgesellschaft unterstützen wir Sie bei allen steuerlich relevanten Aspekten Ihrer GmbH-Gründung – von der steuerlichen Begleitung der Gründungsphase über die Erstellung der Eröffnungsbilanz bis hin zur Anmeldung beim Finanzamt und zur laufenden steuerlichen Betreuung Ihrer Kapitalgesellschaft.
Dann sprechen Sie uns gerne an – wir beraten und begleiten Sie kompetent bei allen steuerlichen Schritten rund um Ihre Unternehmensgründung.
Disclaimer:
Die Inhalte dieses Beitrags wurden sorgfältig recherchiert und entsprechen dem Stand der Gesetzgebung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Sie dienen der allgemeinen Information und können eine auf den Einzelfall bezogene steuerliche Beratung nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität.