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Kinderbetreuungskosten ab 2025: Höhere Abzugsgrenze nutzen

Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen – das gilt ab 2025

Eltern können Kinderbetreuungskosten bereits seit Jahren von der Steuer absetzen. Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 verbessern sich die Rahmenbedingungen nochmal deutlich: Der Sonderausgabenabzug wird auf 80 % der Betreuungskosten, maximal 4.800 € pro Kind pro Jahr, angehoben. Doch nicht alle Aufwendungen sind abzugsfähig – und formale Fehler führen oft zum Verlust des Steuervorteils.

Der Beitrag zeigt die wichtigsten Neuerungen, Fallstricke und Gestaltungsmöglichkeiten – insbesondere für Eltern, die frühzeitig steuerliche Planungssicherheit suchen.

Vater mit seiner Tochter auf dem Schoß versucht die Kinderbetreuungskosten von der Steuer abzusetzen

Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen

1. Neue Abzugsregel ab 2025: 80 % statt zwei Drittel

Ab dem VZ 2025 gelten folgende Eckpunkte für den Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG:

Zeitraum Anteil der abzugsfähigen Aufwendungen Höchstbetrag je Kind/Jahr
bis 2024 Zwei Drittel 4.000 €
ab 2025 80 % 4.800 €

2. Was gilt für die Steuern als Kinderbetreuungskosten?

Als absetzbare Kinderbetreuungskosten gelten Ausgaben für die behütende, beaufsichtigende Betreuung eines zum Haushalt gehörenden Kindes bis zum 14. Lebensjahr (in besonderen Fällen auch darüber hinaus, z. B. bei Behinderung).

Typische abzugsfähige Aufwendungen:

  • Kindergarten, Kinderkrippe, Hort
  • Tagesmutter, Wochenmutter, Ganztagespflege
  • Erzieher:in, Kinderpfleger:in, Haushaltshilfe mit Betreuungsfunktion
  • Beaufsichtigung bei Hausaufgaben oder Schulhort

Nicht abzugsfähig sind:

  • Unterricht (z. B. Musik, Sport, Fremdsprachen)
  • Vereinsbeiträge oder Freizeitangebote
  • Fahrtkosten des Kindes zur Betreuungseinrichtung
  • Gehaltsverzicht eines Elternteils (z. B. Teilzeit wegen Betreuung)

3. Was muss nachgewiesen werden, um Kinderbetreuungskosten von der Steuer abzusetzen?

Ohne formalen Nachweis kein Abzug bei der Steuer – das Finanzamt erkennt nur Kinderbetreuungskosten an, die folgende Bedingungen erfüllen:

  • Zahlung auf das Konto der Betreuungsperson (keine Barzahlung!)
  • Vorlage einer Rechnung (nicht zwingend UStG-konform, aber mit Datum, Leistung, Betrag, Name, Anschrift)
  • Keine Pauschalquittung, sondern konkrete Einzelangaben
  • Bei Angehörigenbetreuung: schriftlicher, fremdüblicher Vertrag erforderlich

Hinweis: Auch bei Betreuung durch Großeltern sind z. B. Fahrtkostenerstattungen steuerlich abziehbar – sofern vertraglich geregelt und nachgewiesen.

Mutter mit ihrem Sohn versucht die Kinderbetreuungskosten von der Steuer abzusetzen

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Kinderbetreuungskosten absetzen

4. Besonderheiten bei Elternkonstellationen

Verheiratete Eltern mit Zusammenveranlagung:

Es kommt nicht darauf an, wer zahlt – der Betrag wird gemeinsam angesetzt.

Getrennte Veranlagung:

Derjenige Elternteil, der wirtschaftlich trägt, kann abziehen. Aufteilung ist möglich.

Nicht verheiratete Eltern:

Nur der Vertragspartner kann abziehen. Keine anteilige Zurechnung beim anderen Elternteil.

Kinder im Ausland:

Der Höchstbetrag kann nach Ländergruppeneinteilung des BMF zu kürzen sein.

Nicht abziehbar für Stief- und Enkelkinder,

da kein „Kind i. S. d. § 32 EStG“.

5. Formale Stolperfallen und Tipps beim Absetzen der Kinderbetreuungskosten

  • Keine Anerkennung bei Barzahlung – auch nicht nachträglich!
  • Minijob nur begünstigt, wenn Überweisung auf Konto erfolgt
  • Bei gemischten Aufwendungen (z. B. Betreuung + Verpflegung): Aufschlüsselung erforderlich
  • Au-pair-Verträge: Nur anteilige Kosten (z. B. 50 %) abziehbar, wenn Betreuung nachgewiesen
Vater mit seiner Tochter auf dem Schoß versucht die Kinderbetreuungskosten von der Steuer abzusetzen

FAQ – Häufige Fragen zum Steuer Abzug von Kinderbetreuungskosten

Fazit: Der neue Höchstbetrag für die absetzbaren Kinderbetreuungskosten schafft mehr steuerlichen Spielraum

Der Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten wird ab 2025 verbessert – das bringt vielen Familien eine spürbare Entlastung bei der Steuer. Doch formale Anforderungen und Abgrenzungsfragen führen regelmäßig zur Ablehnung durch das Finanzamt.

Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Betreuungskosten frühzeitig prüfen – wir zeigen Ihnen, wie Sie den vollen Steuervorteil rechtssicher ausschöpfen.

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Disclaimer:

Die Inhalte dieses Beitrags wurden sorgfältig recherchiert und entsprechen dem Stand der Gesetzgebung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Sie dienen der allgemeinen Information und können eine auf den Einzelfall bezogene steuerliche Beratung nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität.

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