Social Media ist fester Bestandteil der modernen Wirtschaft. Influencer und Content Creator erzielen heute beachtliche Einnahmen – mit Beiträgen, Kooperationen, digitalen Produkten und Affiliate-Links. Doch mit wachsender Reichweite steigt auch die steuerliche Verantwortung.
Ob Geldzahlung, Sachwert oder Plattform-Vergütung: Einnahmen müssen korrekt erfasst und versteuert werden. Dieser Beitrag gibt einen fundierten Einblick in die wichtigsten Grundlagen für Influencer Steuern im Jahr 2025 – praxisnah, gesetzeskonform und mit Blick auf typische Stolperfallen.
Influencer erzielen Einnahmen auf vielfältige Weise. Alle diese Einnahmen müssen versteuert werden, entweder als Einnahme aus Gewerbebetrieb oder (seltener) aus freiberuflicher Tätigkeit. Bei Sachwerten ist der Marktwert anzusetzen.
Nach aktueller Rechtslage unterliegen grundsätzlich alle geldwerten Vorteile der Besteuerung, unter anderem:
Wer regelmäßig Einnahmen erzielt, gilt in der Regel als gewerblich tätig. Es besteht dann:
Ausnahme: Selbstständige Influencer ohne Gewerbebetrieb
In bestimmten Fällen kann die Tätigkeit auch als freiberuflich im Sinne des Einkommensteuergesetzes eingeordnet werden – etwa, wenn eine künstlerische oder schriftstellerische Leistung im Vordergrund steht.
Beispiele sind:
Ob die Tätigkeit als freiberuflich anerkannt wird, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab und sollte idealerweise mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater im Vorfeld abgestimmt werden.
Wer als Freiberufler eingestuft wird, muss kein Gewerbe anmelden und ist von der Gewerbesteuerpflicht befreit.
Klarheit für Creator
Gewerbesteuer
Ab einem Gewinn von über 24.500 € p. a. können Influencer gewerbesteuerpflichtig werden. Der Hebesatz ist vom Standort abhängig. Bei Einzelunternehmern wird die gezahlte Gewerbesteuer in begrenztem Umfang auf die Einkommensteuer angerechnet.
Umsatzsteuer & Kleinunternehmerregelung
Liegt der Vorjahresumsatz unter 25.000 € und wird im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 € nicht überschreiten, kann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden. Dann entfällt die Umsatzsteuer auf Rechnungen, aber auch der Vorsteuerabzug. Regelbesteuerung bietet Vorteile bei hohen Investitionen und B2B-Kunden.
Sachzuwendungen & Tauschgeschäfte
Erhaltene Produkte, Reisen oder Dienstleistungen im Rahmen von Kooperationen stellen steuerpflichtige Einnahmen dar. Der Marktwert ist als Betriebseinnahme zu erfassen. Sofern kein rein betrieblicher Zusammenhang besteht, ist eine Gegenbuchung als Ausgabe oft nicht zulässig.
Internationaler Bezug
Kooperationen mit ausländischen Unternehmen unterliegen ebenfalls der deutschen Steuerpflicht (bei Wohnsitz in Deutschland). Umsatzsteuerlich können Reverse-Charge-Verfahren und Meldepflichten greifen. Einnahmen in Fremdwährung müssen umgerechnet und dokumentiert werden.
Influencer tragen Verantwortung – auch steuerlich. Wer Einnahmen aus Online-Plattformen, Kooperationen oder digitalen Produkten erzielt, muss seine steuerlichen Pflichten kennen. Durch richtige Anmeldung, saubere Buchführung und gezielte Ausnutzung von Gestaltungsspielräumen lassen sich Nachzahlungen vermeiden und das volle Potenzial der Tätigkeit ausschöpfen.
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Disclaimer:
Die Inhalte dieses Beitrags wurden sorgfältig recherchiert und entsprechen dem Stand der Gesetzgebung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Sie dienen der allgemeinen Information und können eine auf den Einzelfall bezogene steuerliche Beratung nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität.