Gesundheitswesen

Steuerberatung im Gesundheitswesen

Von der Einzelpraxis bis zum MVZ: Im Gesundheitswesen entscheidet die Berufsgruppe über fast jede steuerliche Frage. Ob eine Leistung umsatzsteuerfrei bleibt, ob Ihre Einkünfte freiberuflich oder gewerblich sind und was sich beim Praxiskauf tatsächlich abschreiben lässt, wird für Heilberufe, Apotheken, Pflegedienste, Labore und Gesundheitsorganisationen jeweils eigenständig beantwortet. Wir kennen diese Unterschiede aus der laufenden Betreuung und begleiten Sie von der Niederlassung über Kooperation und Wachstum bis zur geordneten Übergabe. Wählen Sie unten Ihre Berufsgruppe.

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Das Gesundheitswesen kennt keine einheitliche Steuerlogik. Eine Zahnarztpraxis mit eigenem Labor wird anders behandelt als ein ambulanter Pflegedienst, und ein Medizinisches Versorgungszentrum in der Rechtsform der GmbH folgt wieder anderen Regeln als die Einzelpraxis nebenan. Umsatzsteuerfreiheit, Abgrenzung zur Gewerblichkeit, Abschreibung eines Praxiswerts: Fast jede dieser Fragen wird für Ihre Berufsgruppe eigenständig beantwortet. Auf dieser Seite finden Sie deshalb keine allgemeine Übersicht, sondern zu jeder Gruppe eine eigene Seite mit den Punkten, die dort tatsächlich zählen.

Warum Branchenkenntnis hier den Unterschied macht

Die Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungen endet genau dort, wo das therapeutische Ziel endet. Gutachten, Coaching, Supervision ohne Krankheitsbezug, der Verkauf von Hilfsmitteln oder das Selbstzahlerangebot einer Praxis werden regelmäßig steuerpflichtig, und zwar unabhängig davon, wer die Rechnung bezahlt. Wer diese Bereiche nicht von Anfang an getrennt erfasst, rutscht entweder unbemerkt in die Steuerpflicht oder verschenkt Spielräume, die ihm zugestanden hätten.

Ähnlich empfindlich ist die Grenze zur Gewerblichkeit. Sobald in einer Gemeinschaftspraxis ein einziger Bereich gewerblich eingestuft wird, kann das auf die gesamten Einkünfte der Gesellschaft durchschlagen. Für angestellte Kolleginnen und Kollegen gilt zudem die steuerliche Kernbedingung der Freiberuflichkeit: Sie müssen jede Behandlung fachlich prägen, von der Indikationsstellung bis zur Verlaufskontrolle. Reine Organisation genügt der Rechtsprechung nicht, dokumentierte Fallverantwortung schon.

Von der Niederlassung bis zur Nachfolge

Die teuersten Entscheidungen im Berufsleben einer Heilberuflerin oder eines Heilberuflers fallen meist an zwei Punkten: beim Einstieg und bei der Abgabe. Was Sie beim Praxiskauf vertraglich vereinbaren, entscheidet über Jahre hinweg darüber, was Sie abschreiben dürfen und was nicht. Bei der Übergabe gilt dieselbe Logik mit umgekehrten Vorzeichen, denn die Aufteilung des Kaufpreises beeinflusst unmittelbar Ihr Veräußerungsergebnis. Beides lässt sich vorher gestalten und nachher kaum noch reparieren. Wir binden uns deshalb früh ein, stimmen uns bei Bedarf mit Ihrer Rechtsberatung ab und begleiten Sie über den gesamten Zyklus.

Häufige Fragen zur Steuerberatung für Heilberufe

Ein Steuerberater mit Branchenkenntnis spart Ihnen Zeit und erkennt steuerliche Möglichkeiten, die sonst leicht übersehen werden. Wir kennen die Besonderheiten im Gesundheitswesen, von der Abrechnung über Investitionen bis zu Fragen rund um Personal, Dokumentation und Praxisführung.

Nein. Heilbehandlungen mit therapeutischem Ziel sind in der Regel steuerfrei. Zusatzangebote wie Kurse, IGeL-Leistungen, Wellness, Coaching oder kosmetische Behandlungen können dagegen umsatzsteuerpflichtig sein. Wir prüfen Ihre Leistungen einzeln, damit Sie korrekt abrechnen.

Einnahmen aus Gutachtertätigkeit, Vorträgen, Lehraufträgen oder medizinischer Beratung folgen eigenen steuerlichen Regeln. Wir erfassen sie korrekt und behalten im Blick, wie sie mit Ihrer Praxistätigkeit zusammenspielen.

Für medizinische Geräte, IT, Praxismodernisierung und Digitalisierung gibt es steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten, in manchen Fällen auch Förderprogramme. Wir zeigen Ihnen, was in Ihrer Situation möglich ist.

Ja. Wir begleiten Sie bei der Niederlassung, beim Kauf oder der Übernahme einer Praxis und bei der Übergabe an eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger, von der Planung bis zur steuerlichen Umsetzung.

Ihr nächster Schritt

Sie planen eine Niederlassung, eine Kooperation oder die Übergabe Ihrer Praxis? Wählen Sie oben Ihre Berufsgruppe, dort finden Sie die Schwerpunkte und die häufigsten Fragen zu Ihrem Bereich. Für ein persönliches Gespräch erreichen Sie uns über das Kontaktformular oder telefonisch unter 0271 80083020.

Netzwerke

Ein starkes Partnernetzwerk für Ihre Steuerberatung

Für eine moderne und effiziente Beratung setzen wir auf bewährte Systeme wie DATEV – leistungsfähig, sicher und stets am Puls der Zeit. Zugleich sind wir als Mitglieder der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe sowie des Steuerberater-Verbandes e.V. Köln bestens vernetzt und fachlich stets aktuell informiert. So verbinden wir digitale Kompetenz mit fundierter Beratung – zu Ihrem Vorteil.

Steuerberaterkammer Westfalen-LippeDATEVIhr Steuerberater, Kampagne des Deutschen SteuerberaterverbandsSteuerberater-Verband e.V. KölnDATEV SmartExpertLexware Top Kanzlei

Was Mandanten sagen

Rejhan Ibiska

5.0

Absolut toller Service. Sehr schnell auffindbar. Die Location war angenehm und willkommend. Nach einem schönen Empfang wurde präzise und zielorientiert Beraten. Die professionelle Art und verständliche Ausdrucksweise haben beim Verständnis meiner zukünftigen Planungen sehr geholfen. (Also kein Fachchinesisch) Sehr zufrieden und empfehlenswert.

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F

Franz Josef Becker

5.0

Schnell wurde ein persönliches, vertrauensvolles Verhältnis aufgebaut. Die Beratung war konstruktiv, kompetent und das Ergebnis letztlich erfolgreich. Das Preis- Leistungsverhältnis ist in Ordnung und angemessen. Tekin und Partner kann ich bedenkenlos weiter empfehlen

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Timo Jens Vogel

Timo Jens Vogel

5.0

Ein sehr gutes Steuerbüro, welches seit Beginn unsere gesamten betrieblichen, steuerlichen Vorgänge abwickelt. Es wird sehr viel Wert auf Details und Genauigkeit gelegt, wodurch sehr präzise Ergebnisse entstehen. Wir freuen uns auf eine zukünftige partnerschaftliche Zusammenarbeit und bedanken uns für die gute Arbeit.

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Peter Fischer

Peter Fischer

5.0

Das Steuerberater Unternehmen Tekin + Partner, übernahm vor zwei Jahren die die Geschäfte von Frau Brigitte Korpok als Nachfolger. Mit Herrn Tekin und Herrn El Ayouchi befinden sie sich in sehr Fachkompetenten Händen, die ihnen in allen Steuerrechtlichen Fragen mit hohem Niveau zur Seite stehen. Auch die Mitarbeiter, sind sehr freundlich und zuvorkommend, und stehen einem, mit Rat und Tat, und mit vollster Zufriedenheit zur Verfügung. Alles in allem ein großartiges Unternehmen, was ich gerne weiter empfehlen möchte. Lieben Gruß Peter Fischer

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Michael Philipp

5.0

Wir fühlen uns hier gut aufgehoben. Für Fragen ist immer ein offenes Ohr vorhanden. Schnelle Reaktionszeiten. Alles prima. Klare Empfehlung.

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F

Florian

5.0

Super Steuerberater! Von der Firmengründung bis zum Aufbau der Niederlassung stets an meiner Seite gewesen. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Vielen Dank!

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